Platzordnung

Hygienekonzept

Bei Nutzung des Vereinsgeländes bzw. bei Streckenbetrieb, ist das derzeit gültige Hygienekonzept zu beachten.
Vielen Dank für euer Verständnis!

Die Platzordnung unserer RC-Rennstrecke „SEEBUG"


1. Allgemeines

Die RC-Rennstrecke „Seebug" liegt östlich der Ortsverbindungsstraße Eitensheim und Hitzhofen auf der Gemarkung Eitensheim, innerhalb der durch die Gemeinde Eitensheim betriebenen Grüngutsammelstelle und ehem. Bauschuttdeponie "Seebug". Der Zugang zur Bahn erfolgt durch das Tor der Grüngutsammelstelle.

Die Bahn wird betrieben durch RC Offroad Team Batzhupfer Eitensheim e. V.
Eigentümer des Geländes ist die Gemeinde Eitensheim.


2. Bahnnutzung

2.1 Allgemeine Vorschriften
- Die Bahn ist so zu benutzen, dass übermäßiger Schaden verhindert wird. Schäden an der Rennstrecke sind zu beseitigen und im Streckenordner zu vermerken.
- Das Befahren der Strecke ist mit Modellautos bis zum Maßstab 1:4 und mit Verbrennungsmotoren bis 30ccm gestattet. Gastfahrer dürfen die Strecke mit Modellautos bis zum Maßstab 1:8 (Buggys, Truggys...) befahren.
- Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Modellautos mit Verbrennungsmotor müssen eine funktionsfähige, handelsüblich Auspuffanlage besitzen.
- Die Fahrtrichtung ist abzusprechen. Grundsätzlich wird gegen den Uhrzeigersinn gefahren. Das Wenden auf dem Kurs ist verboten, ausgenommen um im Fahrbetrieb sein Fahrzeug wieder in Fahrtrichtung zu positionieren oder um nach Absprache die Fahrtrichtung zu wechseln.
- Rücksichtsvolle Fahrweise, insbesondere gegenüber weniger routinierten Fahrern wird erwartet.
- Eine Sperrung der Strecke für Veranstaltungen wie Kindergeburtstage, Ferienpass o. ä. ist jederzeit mit entsprechender Vorankündigung (z. B. Infobox der Homepage) möglich.

2.2 Nutzungszeiten

Die Rennstrecke "Seebug" ist jeweils vom 01.04. bis 31.10. zur Nutzung freigegeben. Es unterliegt jedoch im Einzelfall dem Vorstand die Nutzungszeit einzuschränken oder zu erweitern. An Sonn- und Feiertagen darf die Bahn von 09:00h bis Sonnenuntergang genutzt werden (nur E-Modelle). Modelle mit Verbrennungsmotor dürfen an diesen Tagen erst ab 13:00h bis 20:00h Uhr betrieben werden. An Werktagen darf die Bahn von 09:00h bis Sonnenuntergang genutzt werden. Modelle mit Verbrennungsmotor dürfen in der Zeit zwischen 11:30h und 13:00h und ab 20:00h nicht betrieben werden.

An folgenden Tagen darf die Bahn generell nicht genutzt werden: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag sowie an den Weihnachtsfeiertagen.

2.3 Nutzungsentgelt

Aktive Mitglieder des RC Offroad Team Batzhupfer Eitensheim e. V. sind berechtigt, die Rennbahn "Seebug" unentgeltlich zu nutzen. Gastfahrer haben einen Unkostenbeitrag (Erwerb einer Tageskarte) zu entrichten! Die Höhe des Unkostenbeitrags ist in der Finanzordnung geregelt.

Tageskarte Kinder (bis 14 Jahre): 0,-€
Tageskarte Jugendliche (bis 18 Jahre): 3,-€
Tageskarte Erwachsene: 10,-€

Der Unkostenbeitrag ist unaufgefordert vor Fahrantritt bei einem aktiven erwachsenen Vereinsmitglied zu entrichten. Der Erwerb der Tageskarten wird in der Gastfahrerliste eingetragen und durch ein aktives Vereinsmitglied unterzeichnet. Gastfahrer (ggf. deren Erziehungsberechtigte) haben in dieser Liste gegenzuzeichnen, dass sie die Platzordnung zur Kenntnis genommen haben. Aus organisatorischen Gründen dürfen Gastfahrer nur dann fahren, wenn aktive erwachsene Mitglieder vor Ort sind. Tageskarten sind nicht übertragbar.


2.4 Fahrbetrieb


2.4.1 Vor Inbetriebnahme der Strecke

Das erste Mitglied, das zum Fahren auf die Strecke kommt, hat die Zufahrt zur Grüngutsammelstelle mittels Kette zu versperren. Ausgenommen während der Öffnungszeit der Grüngutsammelstelle (Samstagnachmittag). Der Streckenordner und die Kasse sind während des Fahrbetriebs im Fahrerlager zu deponieren.

2.4.2 Dokumentationspflicht

Jedes Mitglied hat vor Fahrtantritt die Nutzung der Strecke im Streckenordner mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Eine nicht dokumentierte Nutzung wird mit einer Mahngebühr in Höhe von 20.-€ belegt und des Weiteren an die Vorstandschaft gemeldet. Jedes Mitglied ist dabei meldepflichtig!

2.4.3 Während des Betriebes

Fahrzeuge auf der Rennstrecke haben absolute Vorfahrt. Benutzer von Querverbindungen sind wartepflichtig! Beim Einfahren / Einsetzen von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Fahrzeuge sollen auf der Bahn nicht stehen bleiben (wenn möglich in den Seitenstreifen ausrollen lassen). Andere Fahrer sind vor liegengebliebenen Fahrzeugen zu warnen und ggf. durch den Streckenposten zu bergen. Dabei ist äußerste Vorsicht und Rücksicht geboten! Von der Bahn abgekommene Fahrzeuge sind mit Rücksicht auf die Grünflächen, Kiesbetten etc. langsam zurück auf die Strecke zu bewegen. Beim gleichzeitigen Betrieb von mehr als drei Fahrzeugen ist ein Streckenposten im abgesprochenen Wechsel zu benennen.

2.4.4 Betrieb von Fahrzeugen

Fahrzeuge werden nur auf der Bahn gefahren. Der Betrieb von Verbrennungsmotoren im Fahrerlager hat sich auf ein Minimum zu begrenzen. Das Einlaufen bzw. Einfahren von Verbrennungsmotoren auf dem Platz soll dann erfolgen, wenn andere Fahrer möglichst nicht gestört werden.

2.4.5 Betrieb von Großmodellen

Großmodelle (Maßstab größer als 1:8) sind nicht zusammen mit Modellen im kleineren Maßstab zu betreiben. Ggf. sind Fahrzeiten für Großmodelle zu vereinbaren.

2.4.6 Fahrerstand

Es dürfen sich max. 10 Personen gleichzeitig auf dem Fahrerstand aufhalten. Auf dem Fahrerstand herrscht Ruhe. Unterhaltungen werden so geführt, dass andere Fahrer in Ihrer Konzentration nicht gestört werden. Es befinden sich nur Fahrer, die ein Auto auf der Strecke bewegen auf dem Fahrerhügel. Kindern ist stets ein Platz in der Mitte des Fahrerstandes anzubieten (beste Sicht). Das Steuern der Fahrzeuge ist nur vom Fahrerstand aus erlaubt.

2.4.7 Aufenthalt innerhalb der Rennstrecke (dem Bahnverlauf)

Im Bereich innerhalb der Rennstrecke dürfen sich nur aufhalten:

- Streckenposten (gekennzeichnet mit Warnwesten)
- Fahrer/Helfer mit der Absicht Autos zu bergen oder einzusetzen.

Reparaturen, Wartungen oder Prüfungen an den Fahrzeugen sind auf der Rennstrecke selbst ausnahmslos verboten. Kinder unter 12 Jahren dürfen während des Fahrbetriebes den Bereich innerhalb der Rennstrecke nicht betreten.

2.4.8 Beschädigungen

Beschädigungen an der Strecke bzw. der Fahrbahnbegrenzungen oder anderweitigen Platzeinrichtungen sind umgehend im Streckenordner zu dokumentieren und per E-Mail platzwart@batzhupfer.de dem Platzwart zu melden. Mutwillige Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht.


3. Haftung

Der Betreiber der Rennstrecke (RC Offroad Team Batzhupfer Eitensheim e. V.) übernimmt keinerlei Haftung für Modellfahrzeuge und während des Betriebes daran entstandene Schäden sowie für Schäden, die durch den Betrieb der Modellfahrzeuge entstehen. Die Benutzung der Bahn ist daher nur Fahrern erlaubt, die über einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, der den Betrieb von funkferngesteuerten Modellfahrzeugen einschließt (soweit sie nicht Vereinsmitglied / Mitglied des DMC sind).


4. Gefahrenhinweis

Das Betreten der Bahn durch Fahrer und deren Begleitpersonen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verlassen der durch Schutzwälle gesicherten Bereiche und insbesondere das Betreten der Bahn mit erheblichen Gefahren für Personen und Sachen verbunden sind. Helfer, die sich notwendigerweise innerhalb der Bahnabzäunung befinden, haben sich nach erfolgter Hilfeleistung sofort in die gesicherten Bereiche zu begeben.


5. Platzwart

Der Platzwart ist verantwortlich für die Einhaltung der Platzordnung und koordiniert den Betrieb auf der Rennstrecke. Dazu haben alle Nutzer der Bahn den Anweisungen des Platzwartes Folge zu leisten. Der Platzwart übt das offizielle Hausrecht aus. Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung fordert er ggf. die Nutzer / Zuschauer dazu auf, das Gelände zu verlassen. Das erste erwachsene Mitglied am Platz übernimmt bis zum Eintreffen des Platzwartes dessen Rechte und Pflichten.


6. Frequenzen

Es sind nur die durch den Gesetzgeber für den Betrieb von RC Automodellen freigegeben Systeme und Frequenzen zu nutzen. Zur Vermeidung von Kanalüberschneidungen im 27MHz, 35MHz sowie 40MHz-Band haben sich die Fahrer der jeweiligen Frequenzen untereinander abzustimmen. Ggf. unterstützt der Platzwart bei der Einigung.

Dauerreservierungen von Frequenzen sind nicht möglich. Jeder Fahrer ist selbst verantwortlich dafür, dass Sender und Empfänger einwandfrei funktionieren. Ggf. ist vor Fahrantritt ein Reichweitentest durchzuführen.


7. Gastfahrer

Auf dem Platz gilt das Gastrecht. Gastfahrer haben mindestens die gleichen Rechte wie Vereinsmitglieder. Dass ihnen bei Bedarf dieselbe Unterstützung zukommt wie Vereinsmitgliedern ist eine Selbstverständlichkeit. Gastfahrer haften grundsätzlich für Schäden die sie fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Der Betreiber behält sich das Recht vor, auch ohne Angabe von Gründen, für Gastfahrer die Strecke generell oder im Einzelfall zu sperren.


8. Kinder

Kinder bis 14 Jahren dürfen die Strecke nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Während des Betriebes darf die Rennstrecke selbst (der Bahnverlauf) durch Kinder unter 12 Jahren nicht betreten werden.


9. Zuschauer

Zuschauer sind verpflichtet, sich in jedem Fall hinter den Schutzwällen aufzuhalten. Das eigenmächtige Betreten der Bahn, des Fahrerhügels und des Boxengassenbereiches ist für Zuschauer untersagt. Die Schutzwälle dürfen in keinem Fall, als Sitzgelegenheit benutzt werden. Befinden sich unbefugte Personen innerhalb dieser Bereiche, sind die Fahrer verpflichtet, den Fahrbetrieb unverzüglich einzustellen, bis die Personen die gefährdeten Bereiche verlassen haben.

Das Berühren der Fahrzeuge ist in allen Fällen verboten, es besteht erhebliche Verletzungs- und Verbrennungsgefahr. Anweisungen der Mitglieder des RC Offroad Team Batzhupfer Eitensheim e. V. ist Folge zu leisten.


10. Umweltschutz und Sauberkeit

10.1 Rauchen

Auf dem gesamten Gelände gilt Rauchverbot, ausgenommen in unmittelbarer Nähe des Aschenbechers. Zigarettenkippen sind auszudrücken (nicht an den baulichen Einrichtungen) und in den Aschenbechern zu entsorgen.

10.2 Feuerstelle

Es ist verboten offene Feuerstellen anzulegen. Erlaubt sind Gasgrills, die so aufzustellen sind, dass keine Brände entstehen können.

10.3 Abfälle

Alle Fahrer und auch deren Begleiter sind verpflichtet, die verursachten Abfälle, ggf. auch Speisereste, mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

10.4 Reinigen der Fahrzeuge

Die Fahrzeuge dürfen im Bereich des Vereinsgeländes nur trocken gereinigt werden. Der Einsatz von Waschbenzin, Kaltreiniger, Bremsenreiniger usw. ist strengstens verboten.

10.5 Betanken der Fahrzeuge

Beim Tanken ist darauf zu achten, dass kein Sprit überläuft. Die Tanks sind nur soweit zu befüllen, dass beim Fahren der Sprit nicht ausläuft. Es sind soweit möglich geschlossene Tanksysteme (Drucktanks) zu verwenden. Es ist sicherzustellen, dass beim Betrieb der Fahrzeuge, auch wenn diese länger kopfüber liegen, kein Kraftstoff austreten kann.

10.6 Flüssigkeiten

Alle im Bereich der Bahn eingesetzten Flüssigkeiten sind stets in dafür geeigneten / freigegebenen druckdichten Behältern zu lagern. Die Behälter sind grundsätzlich verschlossen zu halten.

10.7 Laden von Akkus

Akkus sind beim Laden grundsätzlich zu beaufsichtigen. Lithium Akkus sind in geeigneten Behältnissen (z. B. LiPo Ladebeutel) zu Laden, so dass keine Brand- oder Vergiftungsgefahr entsteht.


11. Verlassen der Bahn

Nach Beendigung eines jeweiligen Renn- /Betriebstages sind von den Mitgliedern folgende Punkte abzuarbeiten:

- Schirme zusammenklappen
- Mülleimer und Aschenbecher leeren
- Leergut in die Container einräumen
- Zeitmessanlage demontieren und in den Container einlagern
- Einkehren des Fahrbahnabriebs auf die Strecke (Mulden und Furchen sind dabei aufzufüllen)
- Verschließen der Container und dem Zufahrtstor sowie Absperren des Geländes mittels Kette

Die hierbei erbrachte Zeit kann nicht zu den zu leistenden Stunden im Sinne eines Arbeitseinsatzes angerechnet werden. Jedes Mitglied welches am jeweiligen Tag im Streckenordner mit seiner Anwesenheit geführt wird, ist im eigenen und gemeinschaftlichen Interesse zur Einhaltung der Punkte verpflichtet. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können mit Mahngebühren belegt werden!


12. Parken

PKWs sind ausschließlich auf den Parkplätzen, seitlich der Zufahrt zur Bahn zu parken. Sind diese Parkplätze belegt, dürfen die Pkws zum Entladen im Zufahrtbereich stehen bleiben.


13. Abladen von Grüngut auf der Grüngutsammelstelle

Das Abladen von Grüngut auf der Grüngutsammelstelle (sowohl privat als auch der auf dem Platz angefallenes Grüngut) ist verboten.


14. Rasenmäher und Stromaggregat

Die Nutzung der vereinseigenen, motorbetriebenen Werkzeuge, z.B. Rasenmäher ist nur nach Einweisung durch den Zeugwart erlaubt. Unterwiesene Personen sind im Streckenordner namentlich aufgeführt.


15. Zu guter Letzt...

Der Betrieb auf der Bahn wird nur dann zur Freude aller beitragen, wenn die Rivalisierung sich auf den sportlichen Wettkampf beschränkt. Abseits der Strecke sollte das Miteinander im Vordergrund stehen. Erweist man sich gegenseitig Respekt und Hilfe, so wird das Einhalten der Platzordnung kein Problem darstellen.



Eitensheim, 16.11.2014

- der Vorstand -

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